Das britische Verkehrsministerium (DfT) treibt das Umsetzungsprogramm für den Automated Vehicles Act 2024 voran. Das Programm umfasst die gesamte politische, gesetzgeberische und operative Arbeit zur Umsetzung des Gesetzes und soll 2027 abgeschlossen sein. Eine eigene Programmstruktur bündelt mehrere Stellen, darunter das Centre for Connected and Autonomous Vehicles (CCAV), die Driver and Vehicle Standards Agency (DVSA), die Driver and Vehicle Licensing Agency (DVLA), die Vehicle Certification Agency (VCA) und National Highways.
Gemäß dem veröffentlichten Zeitplan werden die ersten Pilotprojekte automatisierter Personenverkehrsdienste auf britischen Straßen für das Frühjahr 2026 erwartet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für automatisierte Personenverkehrsdienste (Automated Passenger Services, APS) dürfen Unternehmen erstmals kleine Dienste "nach Art von Taxi und Bus" ohne Sicherheitsfahrer am Steuer betreiben, darunter auch Dienste, die von der Öffentlichkeit per App gebucht werden können. Im Laufe des Jahres 2026 plant das DfT mehrere Konsultationen: zum Grundsatzkatalog für die Sicherheit, zum übergreifenden Regulierungsrahmen sowie die Veröffentlichung von Entwürfen neuer Vorschriften für die Regelungen zu Betreibern ohne verantwortliche Person und zu automatisierten Fahrsystem-Verantwortlichen.
Der vollständige Regulierungsrahmen, einschließlich der noch ausstehenden untergesetzlichen Regelungen zur Unterstützung einer breiteren Kommerzialisierung, wird weiterhin für die zweite Jahreshälfte 2027 erwartet. Er wird Aspekte wie Zulassung, Regulierung im Betrieb und Unfalluntersuchung abdecken.
Für FSD (überwacht) ist entscheidend, dass sowohl das Gesetz von 2024 als auch die Pilotprojekte von 2026 in erster Linie auf höhere Stufen des automatisierten Fahrens abzielen, bei denen kein Mensch überwachen muss. FSD (überwacht) ist ein System der Stufe 2, das durchgehende Aufmerksamkeit des Fahrers erfordert, und wird getrennt vom Regime der automatisierten Dienste geregelt. Dieser Zeitplan steckt somit den britischen Rahmen für fahrerlose Dienste ab, bestimmt aber für sich genommen nicht, wann FSD (überwacht) für Halter zugelassen werden könnte.