Die Niederlande wurden das erste Land der Europäischen Union, in dem FSD (überwacht) für Halter berechtigter Fahrzeuge verfügbar gemacht wurde. Grundlage war eine förmliche Typgenehmigung, die die niederländische Behörde RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer) im April 2026 erteilte. Die Genehmigung betrifft ein Level-2-System, das also eine dauerhafte Überwachung durch den Fahrer erfordert.
Nach Vorliegen der Genehmigung aktivierte Tesla die Funktion über ein Over-the-Air-Update (OTA), ohne dass ein Werkstattbesuch nötig war. Zugang erhielten Fahrzeuge auf der Hardwareplattform HW4/AI4; ältere Hardware war beim ersten Rollout nicht dabei.
Die regulatorische Bedeutung des Schritts reicht über ein einzelnes Land hinaus. Die RDW-Genehmigung gilt als rechtliche und technische Blaupause für die gesamte Europäische Union: Sie schafft ein Verfahren, auf das sich andere nationale Behörden bei der Anerkennung des Systems für ihre Märkte stützen können. Es war die niederländische Entscheidung, die den Weg für die anschließende Ausweitung von FSD (überwacht) auf weitere EU-Länder ebnete.
Für Halter in den Niederlanden bedeutet dies, dass die Funktion zu einem regulären Angebot und nicht zu einem Experiment wurde: Sie wird per Software auf bereits verkauften Fahrzeugen der passenden Konfiguration freigeschaltet. Der Status "überwacht" bleibt bestehen — der Fahrer muss die Hände am Lenkrad halten und jederzeit eingriffsbereit sein, und das System ist nicht vollständig autonom.