2. Mai 2026 Antrag eingereicht: in Bearbeitung → erledigt Mittel

KBA nimmt Prüfung der RDW-Genehmigung auf

Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüft, ob die niederländische Typgenehmigung für Teslas System FSD (überwacht) anerkannt werden soll. Dabei handelt es sich nicht um eine neue, eigenständige Zulassung, sondern um die Anwendung des Mechanismus, auf dem die EU-Einführung von FSD beruht: Eine nationale Behörde erteilt die zugrunde liegende Typgenehmigung, andere Mitgliedstaaten erkennen sie anschließend auf ihrem Hoheitsgebiet an.

Die ursprüngliche Genehmigung erteilte die niederländische Behörde RDW, die als Bezugspunkt für spätere Freigaben in mehreren EU-Ländern diente. Der Mechanismus der gegenseitigen Anerkennung von Typgenehmigungen erlaubt es, die Funktion auf neue Märkte auszuweiten, ohne dass in jedem Land eine vollständig neue Zertifizierung nötig wäre; die endgültige Entscheidung und die formale Abwicklung bleiben jedoch beim nationalen Regulierer.

Für Deutschland ist die KBA-Prüfung ein Verfahrensschritt und kein Marktstart. Solange die Behörde ihre Bewertung nicht abgeschlossen und die Anerkennung nicht formalisiert hat, wird FSD (überwacht) für deutsche Halter nicht verfügbar. Die öffentlichen Unterlagen des Regulierers nennen weder Zeitplan noch Details der Prüfung. Wie in anderen Ländern, in denen das System bereits genehmigt ist, bleibt FSD (überwacht) ein Fahrerassistenzsystem: Die Verantwortung für die Fahrzeugführung liegt beim Menschen, der die Fahrt jederzeit überwachen muss.

Quellen

Eine kurze Zusammenfassung auf Basis der Primärquellen unten.

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