25. Juni 2026 Genehmigung: in Bearbeitung → erledigt Mittel

Belgien wird das fünfte EU-Land, das FSD (überwacht) genehmigt

Belgien hat FSD (überwacht) offiziell für die Nutzung auf öffentlichen Straßen genehmigt und ist damit das fünfte EU-Land, in dem das System zulässig ist. Die Genehmigung unterzeichnete die flämische Mobilitätsministerin Annick De Ridder. Nach der Unterschrift gehen die Unterlagen an die regionale Homologationsabteilung zur endgültigen Ratifizierung, und erst danach kann Tesla die Software per Update verteilen.

Belgien reihte sich fast unmittelbar nach Dänemark ein, das nur einen Tag zuvor als viertes EU-Land grünes Licht für FSD gegeben hatte. Weniger als zwei Wochen davor hatte Estland seine Genehmigung erteilt. Noch früher, rund zwei Monate vor der belgischen Entscheidung, erteilte die niederländische Behörde RDW die wegweisende ursprüngliche Typgenehmigung; dieses niederländische Modell bildete die Grundlage für die weiteren Freigaben. Vor Belgien hatten die Niederlande, Dänemark, Litauen und Estland das System genehmigt.

Zum Start ist die Funktion auf Fahrzeuge der Plattform Hardware 4 (HW4/AI4) beschränkt und nutzt eine europäische Variante von FSD Version 14, die an lokale Straßen und Vorschriften angepasst ist. Zum Zeitpunkt der Genehmigung war FSD bereits in 13 Ländern und Territorien weltweit freigegeben, was rund 6 % des globalen Fahrzeugmarkts und knapp ein Viertel der Weltbevölkerung abdeckt.

Die belgische Entscheidung zeigt, wie sich die Kaskade der FSD-Genehmigungen (überwacht) in der EU beschleunigt: Die zugrunde liegende niederländische Genehmigung öffnet die Funktion über den Mechanismus der gegenseitigen Anerkennung nach und nach für neue Länder. Dennoch bleibt FSD (überwacht) ein Fahrerassistenzsystem – die Verantwortung für die Fahrzeugführung liegt beim Menschen, der die Fahrt jederzeit überwachen muss.

Quellen

Eine kurze Zusammenfassung auf Basis der Primärquellen unten.

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